Beschlossen, gilt im Kern ab 01.01.2027 Altersvorsorgereformgesetz · BGBl. 2026 I Nr. 156 · geprüft am 23.10.2026
Vom Bundestag beschlossen, Zustimmung des Bundesrats steht aus Frühstart-Rente · Plenarprotokoll 21/103, S. 13037 und 13051 · geprüft am 23.10.2026
Kurz beantwortet
Das Altersvorsorgedepot ist Teil des Altersvorsorgereformgesetzes, das beschlossen ist und im Kern ab 1. Januar 2027 gilt. Es bringt 50 % Zulage auf die ersten 360 € und 25 % bis 1.800 € Eigenbeitrag, bis zu 300 € je Kind und einen Kostendeckel von 1,0 % im Standarddepot. Riester-Verträge laufen weiter. Die Frühstart-Rente ist ein eigenes Gesetz, dem der Bundesrat noch zustimmen muss.
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Was sich 2027 ändert
Das Altersvorsorgereformgesetz ersetzt die Riester-Förderung für neue Verträge. Die wichtigsten Punkte, jeweils mit Fundstelle im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 156):
- Zulage wächst mit dem Beitrag: 50 % auf die ersten 360 €, 25 % bis 1.800 €, höchstens 540 € (§ 84 EStG n. F.).
- Kinderzulage: 100 % der Beiträge, höchstens 300 € je Kind, schon ab 25 € im Monat voll (§ 85 EStG n. F.).
- Neue Produkte: Altersvorsorgedepot ohne Garantie, Standarddepot mit höchstens 1,0 % Kosten, Garantieprodukte mit 80 % oder 100 % (§ 1, § 2a AltZertG n. F.).
- Mehr Förderberechtigte: Selbstständige unter 67 und angestellte Mitglieder von Versorgungswerken kommen dazu (§ 10a Abs. 1 EStG n. F.).
- Flexiblere Auszahlung: Beginn zwischen 65 und 70, Auszahlungsplan bis mindestens 85, bis 30 % einmalig (§ 1 Abs. 1 AltZertG n. F.).
Mehr dazu: Was ist das Altersvorsorgedepot?
Vergleiche und Lebenslagen
Warum hier bei jeder Zahl der Stand dabeisteht
Zwischen Entwurf und Gesetz hat sich viel geändert. Im Regierungsentwurf lag die Grundzulage bei 30 % und 20 %, die Kinderzulage bei 25 % der Beiträge und der Kostendeckel bei 1,5 %. Beschlossen wurden 50 % und 25 %, 100 % und 1,0 %. Viele Seiten nennen bis heute die alten Werte. Deshalb steht hier bei jedem Vorhaben, wie weit es ist, mit Drucksache und Prüfdatum. Was nur geplant ist, ist als geplant formuliert.
Wer hier schreibt
Ich bin Kai Stockschlaeder, konzernunabhängiger Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) und Kooperationspartner der verticus AG. Konzernunabhängig heißt: Als Makler bin ich an keinen Versicherungskonzern gebunden; im Hintergrund arbeite ich mit der verticus AG zusammen, einem Maklerverbund. Ich vergleiche alle Gesellschaften. Diese Seite ist mein Ratgeber zur Reform; die Quellen stehen auf jeder Seite, damit Sie alles selbst nachprüfen können. Mehr über mich
Benachrichtigung zum Start
Die ersten Verträge können frühestens zum 1. Januar 2027 zertifiziert werden. Wenn Sie wissen möchten, wann es losgeht, tragen Sie sich für den Start-Service ein.
Quellen
- Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156 vom 29.05.2026
- BT-Drs. 21/4088 (Regierungsentwurf) und 21/4996 (Beschlussempfehlung Finanzausschuss)
- BT-Drs. 21/7864 und 21/8606 (Frühstart-Rente)
- Plenarprotokoll 21/103 des Bundestags vom 16.10.2026
- DIP-Vorgänge 329543 (Altersvorsorgereform) und 338368 (Frühstart-Rente)