Beschlossen, gilt im Kern ab 01.01.2027 Altersvorsorgereformgesetz · BGBl. 2026 I Nr. 156 · geprüft am 23.10.2026
Kurz beantwortet
Geben Sie Ihren Monatsbeitrag, Ihr Alter, Kinder und Steuersätze ein. Der Rechner ermittelt Grundzulage, Kinderzulage und Bonus nach § 84 bis 86 EStG in der ab 2027 geltenden Fassung, den zusätzlichen Steuervorteil aus der Günstigerprüfung und das Ergebnis im Vergleich mit einem ETF-Sparplan. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser.
Die Annahmen dieser Rechnung
Gesetzliche Werte: Grundzulage 50 % bis 360 €, 25 % bis 1.800 €; Kinderzulage höchstens 300 € je Kind; Bonus 200 € unter 25; Mindesteigenbeitrag 120 € (§§ 84 bis 86 EStG n. F., BGBl. 2026 I Nr. 156). ETF-Seite: Abgeltungsteuer 25 % plus 5,5 % Soli, Teilfreistellung 30 % (§ 32d EStG, § 4 SolZG, § 20 InvStG). Krankenversicherung: 14,0 % plus Zusatzbeitrag 2,9 % (Durchschnitt 2026), Pflege 3,6 % bzw. 4,2 %.
Ergebnis
| Bis Rentenbeginn | Altersvorsorgedepot | ETF-Sparplan |
|---|---|---|
| Ihre Einzahlungen | ||
| Zulagen (davon Kinderzulagen, Bonus) | 0 € | |
| Kapital bei Rentenbeginn | ||
| Steuer (Depot: Steuersatz im Alter auf alles; ETF: Abgeltungsteuer auf den Gewinn) | ||
| Kranken- und Pflegebeiträge | ||
| Angelegter Steuervorteil nach Steuer | 0 € | |
| Nach Steuer und Beiträgen | ||
| in heutiger Kaufkraft |
So rechnet der Rechner, und was er weglässt
- Nominalwerte: Alle Beträge in der Tabelle sind Euro zum Zeitpunkt des Rentenbeginns. Die Zeile „in heutiger Kaufkraft“ rechnet sie mit Ihrer Inflationsannahme zurück.
- Gleiche Logik auf beiden Seiten: Beide Sparformen bekommen dieselbe Rendite und werden mit ihren laufenden Kosten gerechnet. Unterschiede entstehen nur durch Zulagen, Steuervorteil, Besteuerung und Krankenversicherung.
- Besteuerung vereinfacht: Beim Depot wird das gesamte Kapital mit Ihrem Steuersatz im Alter belastet (§ 22 Nr. 5 EStG). Beim ETF wird der Gewinn nach Teilfreistellung mit Abgeltungsteuer und Soli belastet, ohne Sparer-Pauschbetrag, Vorabpauschale und Kirchensteuer.
- Krankenversicherung: Für freiwillig Versicherte zieht der Rechner Beiträge auf die ganze Depot-Auszahlung ab, beim ETF nur auf den Gewinn. Das ist für das Depot die vorsichtige Lesart, beim ETF meine Einschätzung; die Beitragsbemessungsgrenze ist nicht berücksichtigt. Details: Altersvorsorgedepot und Krankenversicherung.
- Nicht enthalten: Garantieprodukte, Abschluss- und Vertriebskosten, Wechsel, Rentenfaktor bei Verrentung, Änderungen der Gesetze und Sätze bis zur Rente.
- Datenschutz: Die Rechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Es wird nichts gespeichert oder übertragen.
Quellen
- Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156 (§§ 10a, 84 bis 86 EStG n. F., § 2a AltZertG n. F.)
- § 10a Abs. 2 EStG (Günstigerprüfung)
- § 22 Nr. 5 EStG (Besteuerung der Leistungen)
- § 32d Abs. 1 EStG, § 4 SolZG, § 20 InvStG, § 20 Abs. 9 EStG (Besteuerung des ETF-Sparplans)
- §§ 240, 243 SGB V, § 55 SGB XI (Beiträge freiwillig Versicherter)
Kai Stockschlaeder, Konzernunabhängiger Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) · vergleicht alle Gesellschaften
Veröffentlicht: 23.10.2026 · Stand: 23.10.2026