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Altersvorsorgedepot-Ratgeber von Kai Stockschlaeder, konzernunabhängiger Versicherungsmakler

Förderrechner Altersvorsorgedepot: Was bringt die Förderung, verglichen mit einem ETF-Sparplan?

Der Rechner zeigt Zulagen und Steuervorteil getrennt und vergleicht das geförderte Depot fair mit einem freien ETF-Sparplan: gleiche Rendite, gleiche Kostenlogik, Unterschiede nur durch Förderung, Steuer und Krankenversicherung.

Beschlossen, gilt im Kern ab 01.01.2027 Altersvorsorgereformgesetz · BGBl. 2026 I Nr. 156 · geprüft am 23.10.2026

Kurz beantwortet

Geben Sie Ihren Monatsbeitrag, Ihr Alter, Kinder und Steuersätze ein. Der Rechner ermittelt Grundzulage, Kinderzulage und Bonus nach § 84 bis 86 EStG in der ab 2027 geltenden Fassung, den zusätzlichen Steuervorteil aus der Günstigerprüfung und das Ergebnis im Vergleich mit einem ETF-Sparplan. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser.

Ihre Angaben
Steuer und Krankenversicherung
Annahmen für beide Seiten

Die Annahmen dieser Rechnung

    Gesetzliche Werte: Grundzulage 50 % bis 360 €, 25 % bis 1.800 €; Kinderzulage höchstens 300 € je Kind; Bonus 200 € unter 25; Mindesteigenbeitrag 120 € (§§ 84 bis 86 EStG n. F., BGBl. 2026 I Nr. 156). ETF-Seite: Abgeltungsteuer 25 % plus 5,5 % Soli, Teilfreistellung 30 % (§ 32d EStG, § 4 SolZG, § 20 InvStG). Krankenversicherung: 14,0 % plus Zusatzbeitrag 2,9 % (Durchschnitt 2026), Pflege 3,6 % bzw. 4,2 %.

    Ergebnis

    …Zulagen im ersten Jahr
    …zusätzlicher Steuervorteil im ersten Jahr
    …Förderung im Verhältnis zu Ihren Beiträgen (gesamte Laufzeit)
    Bis RentenbeginnAltersvorsorgedepotETF-Sparplan
    Ihre Einzahlungen
    Zulagen (davon Kinderzulagen, Bonus)0 €
    Kapital bei Rentenbeginn
    Steuer (Depot: Steuersatz im Alter auf alles; ETF: Abgeltungsteuer auf den Gewinn)
    Kranken- und Pflegebeiträge
    Angelegter Steuervorteil nach Steuer0 €
    Nach Steuer und Beiträgen
    in heutiger Kaufkraft

    So rechnet der Rechner, und was er weglässt

    • Nominalwerte: Alle Beträge in der Tabelle sind Euro zum Zeitpunkt des Rentenbeginns. Die Zeile „in heutiger Kaufkraft“ rechnet sie mit Ihrer Inflationsannahme zurück.
    • Gleiche Logik auf beiden Seiten: Beide Sparformen bekommen dieselbe Rendite und werden mit ihren laufenden Kosten gerechnet. Unterschiede entstehen nur durch Zulagen, Steuervorteil, Besteuerung und Krankenversicherung.
    • Besteuerung vereinfacht: Beim Depot wird das gesamte Kapital mit Ihrem Steuersatz im Alter belastet (§ 22 Nr. 5 EStG). Beim ETF wird der Gewinn nach Teilfreistellung mit Abgeltungsteuer und Soli belastet, ohne Sparer-Pauschbetrag, Vorabpauschale und Kirchensteuer.
    • Krankenversicherung: Für freiwillig Versicherte zieht der Rechner Beiträge auf die ganze Depot-Auszahlung ab, beim ETF nur auf den Gewinn. Das ist für das Depot die vorsichtige Lesart, beim ETF meine Einschätzung; die Beitragsbemessungsgrenze ist nicht berücksichtigt. Details: Altersvorsorgedepot und Krankenversicherung.
    • Nicht enthalten: Garantieprodukte, Abschluss- und Vertriebskosten, Wechsel, Rentenfaktor bei Verrentung, Änderungen der Gesetze und Sätze bis zur Rente.
    • Datenschutz: Die Rechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Es wird nichts gespeichert oder übertragen.

    Quellen

    1. Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156 (§§ 10a, 84 bis 86 EStG n. F., § 2a AltZertG n. F.)
    2. § 10a Abs. 2 EStG (Günstigerprüfung)
    3. § 22 Nr. 5 EStG (Besteuerung der Leistungen)
    4. § 32d Abs. 1 EStG, § 4 SolZG, § 20 InvStG, § 20 Abs. 9 EStG (Besteuerung des ETF-Sparplans)
    5. §§ 240, 243 SGB V, § 55 SGB XI (Beiträge freiwillig Versicherter)

    Kai Stockschlaeder, Konzernunabhängiger Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) · vergleicht alle Gesellschaften

    Veröffentlicht: 23.10.2026 · Stand: 23.10.2026