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Altersvorsorgedepot-Ratgeber von Kai Stockschlaeder, konzernunabhängiger Versicherungsmakler

Altersvorsorgedepot oder Riester: Was sich ab 2027 konkret ändert

Riester-Verträge nach altem Recht können nur noch bis Ende 2026 abgeschlossen werden. Diese Tabelle zeigt, worin sich altes und neues Recht unterscheiden, damit Sie Ihren bestehenden Vertrag einordnen können.

Beschlossen, gilt im Kern ab 01.01.2027 Altersvorsorgereformgesetz · BGBl. 2026 I Nr. 156 · geprüft am 23.10.2026

Kurz beantwortet

Das neue Recht zahlt Zulagen proportional zum Beitrag statt einer festen Zulage, verlangt mindestens 120 € statt 4 % des Einkommens, erlaubt Depots ohne Garantie, deckelt die Kosten im Standarddepot und zahlt frühestens mit 65 statt mit 62 aus. Bestehende Riester-Verträge laufen im alten Recht weiter.

Riester (altes Recht)Neues Recht ab 2027
Grundzulagefest 175 €50 % bis 360 €, 25 % bis 1.800 €, höchstens 540 €
Kinderzulage300 € (ab 2008 geboren), 185 € (vorher)100 % der Beiträge, höchstens 300 €, unabhängig vom Geburtsjahr
Bonus unter 25einmalig 200 €einmalig 200 €
Mindestbeitrag für volle Zulage4 % des Vorjahreseinkommens abzüglich Zulagen, mindestens 60 €; darunter Kürzung120 €; die Zulage wächst mit dem Beitrag
Sonderausgabenabzugbis 2.100 € einschließlich Zulagebis 1.800 € plus Zulage
GarantiePflicht: zu Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträgewählbar: Garantieprodukt mit 80 % oder 100 %, oder Depot ohne Garantie
Auszahlung ab62, bei Verträgen bis 2011 6065 bis spätestens 70
Auszahlungsplanmit Teilkapitalverrentung ab spätestens 85bis mindestens 85, alternativ Leibrente oder 80/20
Einmalauszahlungbis 30 %bis 30 %
Kostenkein gesetzlicher DeckelStandarddepot höchstens 1,0 %; Wechsel in den ersten 5 Jahren höchstens 150 €
FörderberechtigtePflichtversicherte der Rentenversicherung, Beamte und Gleichgestelltezusätzlich Selbstständige unter 67 und angestellte Mitglieder von Versorgungswerken
Neuabschlussbis 31.12.2026ab Zertifizierung, frühestens 01.01.2027

Was das für einen bestehenden Vertrag heißt

Ihr Riester-Vertrag läuft im alten Recht weiter, mit seiner Garantie, seinem Auszahlungsalter und seinen Kosten. Sie können ins neue Förderrecht wechseln oder das Kapital auf einen neuen Vertrag übertragen. Ein neuer geförderter Vertrag nach 2026 zieht automatisch alle Verträge ins neue Recht. Was Sie tun können und wann ein Wechsel schadet: Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?

Welches Recht für Sie mehr Förderung bringt

Das hängt an Einkommen, Beitrag und Kindern. Für Geringverdiener mit Kindern bringt das alte Recht mit dem Sockelbetrag von 60 € oft mehr. Wer höhere Beiträge zahlt, bekommt im neuen Recht meist deutlich mehr Grundzulage. Rechnen Sie es mit Ihren Zahlen nach: Riester-Rechner.

Quellen

  1. § 1 AltZertG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung
  2. §§ 10a, 84 bis 86 EStG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung
  3. Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156 (neues Recht; § 52 Abs. 50a EStG n. F.; § 7b, § 14 AltZertG n. F.)

Kai Stockschlaeder, Konzernunabhängiger Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) · vergleicht alle Gesellschaften

Veröffentlicht: 23.10.2026 · Stand: 23.10.2026